Archivbenutzung

Wir sind ein öffentliches Archiv, die Benutzung ist kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen können, offen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.

Am Besten, Sie schreiben uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, dann vereinbaren wir einen passenden Termin.

Informieren Sie sich in der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung unseres Stadtarchivs über die Benutzungsberechtigung, Benutzungszweck, Benutzungsantrag, Schutzfristen und die Benutzungsgenehmigung.